Edelmetallkontrolle

Das Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (Edelmetallkontrollgesetz, EMKG) regelt den Handel Rohstoffen, Schmelzgut und Schmelzprodukten, und mit Waren, wie Uhren und Schmuck, aus Edelmetallen. Zu den Edelmetallen zählen Gold, Silber, Platin und Palladium.

Der gewerbsmässige Ankauf von Altedelmetall (Schmelzgut), die Herstellung von Schmelzprodukten und die Prüfung der Feingehalte in Schmelzprodukten sind bewilligungspflichte Tätigkeiten. Der gewerbsmässige Handel mit Bankedelmetallen durch Handelsprüfer ist zudem eine bewilligungspflichtige Tätigkeit im Sinne des Geldwäschereigesetzes.

Für Waren aus Edelmetallen, Mehrmetallen und aus mit Edelmetallen überzogene Waren, wie Uhren und Schmuck, bestehen Vorschriften über die materielle Zusammensetzung, die Bezeichnung und die amtliche Prüfung und Stempelung. 

Die Edelmetallkontrolle vollzieht das Edelmetallkontrollgesetz. Se besteht aus dem Zentralamt für Edelmetallkontrolle und den Kontrollämter.

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