Reisen Sie mit einem Schiff in die Schweiz?
Für Personen die für den Grenzübertritt ein im Inland immatrikuliertes, privates Schiff verwenden, gilt Folgendes:
Wenn Sie nur Waren zu Ihrem privaten Gebrauch oder zu Geschenkzwecken mitführen:
- die innerhalb der Freimengen oder der Wertfreigrenze von 300 Franken abgabenfrei sind; oder
- die Sie mit der App QuickZoll verzollt haben; und
- die keinen Beschränkungen und Verboten unterliegen,
dann gilt das Passieren der Anlegestelle (Zollgrenze) als formlose Zollanmeldung.
Für alle anderen Fälle gilt:
Sie müssen einen Schweizer Zolllandeplatz anlaufen und das Schiff und die mitgeführten Waren anmelden. Danach können Sie das Schiff am Schweizer Ufer anlegen oder an einer verankerten Boje festmachen.
Reisedokumente
Alle Personen an Bord müssen ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisepapier mitführen. Selbst, wenn das Schiff weder einen Hafen anläuft noch in der Schweiz anlegt oder festgemacht wird.
Auskünfte über die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz erteilt Ihnen das Staatssekretariat für Migration.