In Flughäfen melden Sie Waren an, in dem Sie entweder den roten oder den grünen Durchgang wählen.
Grüner Durchgang
Den grünen Durchgang dürfen Sie benutzen, wenn Sie nur Waren mitführen:
- die innerhalb der Freimengen oder der Wertfreigrenze von 300 Franken abgabenfrei sind; oder
- die Sie mit der App QuickZoll verzollt haben.
In beiden Fällen dürfen die Waren keinen Beschränkungen und Verboten unterliegen und weder zeugnis- noch bewilligungspflichtig sein.
Sobald Sie den grünen Durchgang betreten, gilt dies als verbindliche Zollanmeldung. Bei einer Kontrolle durch das Zollpersonal können Sie eine Zollanmeldung nicht mehr nachholen. Sie machen sich also strafbar, wenn Sie den grünen Durchgang wählen und verbotene, bewilligungs- oder abgabenpflichtige Waren mit sich führen.
Roter Durchgang
Führen Sie abgabenpflichtige Waren mit oder solche die Beschränkungen unterliegen, nehmen Sie den roten Durchgang. Neben der Warenanmeldung beantworten unsere Mitarbeitenden auch allfällige Fragen. Sind Sie unsicher, ob Sie Waren anmelden müssen, benutzen Sie den roten Durchgang.