Fahrzeuge

Für Strassen-, Wasser- und Luftfahrzeuge gelten die allgemeinen Bestimmungen für Übersiedlungsgut.

Strassenfahrzeuge

Unsere Dienststelle stellt Ihnen für die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt als Verzollungsnachweis einen Prüfungsbericht Form. 13.20 A aus. Bei Fragen zur Verkehrszulassung (Immatrikulation) richten Sie sich am besten an das zuständige kantonale Strassenverkehrsamt.

Wichtig: Die zollamtliche Abfertigung Ihres persönlichen Fahrzeugs (nach der Wohnsitzverlegung) muss beim ersten Grenzübertritt des Fahrzeugs in die Schweiz bei einer unserer besetzten Dienststellen erfolgen. In unserem Dienststellenverzeichnis finden Sie die Dienststellen, welche Übersiedlungsgut abfertigen können. Übersiedlungsgut und damit auch Ihr Fahrzeug gilt als Handelsware. Beachten Sie daher die Abfertigungszeiten des Handelswarenverkehrs der Dienststelle (Hinweis: Edelmetallkontrolle und Zollfahndung nehmen keine Verzollung von Übersiedlungsgut vor).

Haben Sie diesen Vorgang versäumt, müssen Sie sofort die Abfertigung bei einer besetzten Dienststelle nachholen. Beachten Sie auch dazu die Abfertigungszeiten des Handelswarenverkehrs. Das Fahrzeug muss bei der Abfertigung vor Ort sein. Eine Voranmeldung bei der Dienststelle ist nicht notwendig. Sie benötigen das Formular 18.44 und die darin erwähnten Nachweise.

Sind die Voraussetzungen für die Veranlagung als Übersiedlungsgut nicht erfüllt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zollbewilligung 15.30 beantragen. Hiermit dürfen Sie das Fahrzeug noch während höchstens zwei Jahren seit der Wohnsitzverlegung unverzollt benutzen. Spätestens nach einem Jahr müssen Sie beim kantonalen Strassenverkehrsamt schweizerische Kontrollschilder beantragen.

Wasserfahrzeuge

Die Zollstelle stellt Ihnen für die Zulassung beim kantonalen Schifffahrtsamt einen Verzollungsnachweis Form. 15.10 (PDF, 329 kB, 01.01.2022) aus. Bei Fragen zur Verkehrszulassung (Immatrikulation) richten Sie sich am besten an das zuständige kantonale Schifffahrtsamt.

Luftfahrzeuge

Die Zollstelle stellt Ihnen zuhanden des Bundesamtes für Zivilluftfahrt einen Verzollungsnachweis Form. 15.15 (PDF, 295 kB, 01.01.2022) aus.

 
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/uebersiedlung--studium--feriendomizil--heirat-und-erbschaft/einfuhr-in-die-schweiz/umzug--uebersiedlungsgut-/fahrzeuge--strassenfahrzeuge--schiffe--flugzeuge-usw--.html