Heirat (Ausstattungsgut)

Falls Sie nach der Heirat zu Ihrem bereits in der Schweiz niedergelassenen Ehepartner in die Schweiz umziehen wollen, können Sie Ihr Umzugsgut, Ihr Ausstattungsgut (inkl. Fahrzeuge) sowie Hochzeitsgeschenke, welche Sie im Ausland bekommen haben, abgabenfrei einführen.

Dies gilt ebenfalls für gleichgeschlechtliche Paare, die eine eingetragene Partnerschaft gemäss schweizerischem Partnerschaftsgesetz eingegangen sind. Nähere Auskünfte erteilen die Zollstellen oder die Zollkreisdirektionen.

Das Ausstattungsgut müssen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Heirat oder der eingegangenen Partnerschaft einführen.

Vorgehen bei der Einfuhr

Bitte legen Sie bei der Einfuhr das ausgefüllte Antragsformular (18.45 Ausstattungsgut) der Einreisezollstelle vor.

Zusätzliche Informationen finden Sie in den Erläuterungen des Antragformulars.

Die Veranlagung Ihres Ausstattungsgutes muss unbedingt während den Öffnungszeiten der Zollstellen für Handelswaren erfolgen (siehe Kontakt).

Für Strassen-, Wasser- und Luftfahrzeuge gelten diese Bestimmungen sinngemäss. Informationen zur Verkehrszulassung finden Sie unter Umzug > Fahrzeuge

 
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/uebersiedlung--studium--feriendomizil--heirat-und-erbschaft/einfuhr-in-die-schweiz/heirat--ausstattungsgut-.html