Feriendomizil - Zweitwohnung in der Schweiz

Feriendomizil - Zweitwohnung

Beabsichtigen Sie in der Schweiz eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen beziehungsweise während einer längeren Zeit zu mieten - ohne dabei Ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen - sollten Sie folgendes beachten.

Persönliche Gegenstände und gebrauchten Hausrat (z. B Möbel, Fernseh- und Musikgeräte, Bett- und Tischwäsche, etc.) können Sie grundsätzlich abgabenfrei einführen. Voraussetzung: die eingeführten Gegenstände müssen während mindestens 6 Monaten von Ihnen persönlich gebraucht worden sein und sie müssen von Ihnen nach der Einfuhr weiterhin benützt werden. Bitte beachten Sie, dass für Fahrzeuge, die Sie am Feriendomizil belassen wollen, die allgemeinen Bestimmungen für Strassen-und Wasserfahrzeuge gelten.

Die Einfuhr muss zudem im zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages erfolgen.

Damit Sie die Abgabenbefreiung in Anspruch nehmen können, müssen Sie bei der Einfuhrzollstelle eine schriftliche Zollanmeldung mit Form. 18.44 vornehmen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie eine Zollstelle wählen, die für Handelswaren zuständig ist und beachten Sie deren Öffnungszeiten: Öffnungszeiten und Adressen der Zolldienststellen.

Zusätzliche Informationen finden Sie in den Erläuterungen des Antragformulars oder in den FAQs (Link FAQ Umzugsgut). Die Einreisezollstelle oder die zuständige Zollkreisdirektion hilft Ihnen gerne weiter.

 

Aufgabe einer Wohnung oder eines Hauses im Ausland durch im Inland wohnhafte Personen

Beabsichtigen Sie, ein Feriendomizil oder eine Zweitwohnung im Ausland aufzulösen und diesen Hausrat aus dem Ausland in die Schweiz zurückzubringen? Bitte beachten Sie folgendes.

Die Gegenstände (Möbel, Fernseh- und Musikgeräte, Bett- und Tischwäsche, etc.) sind grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften als Handelswaren zu veranlagen. Dasselbe gilt für Strassen-und Wasserfahrzeuge.

 
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/uebersiedlung--studium--feriendomizil--heirat-und-erbschaft/einfuhr-in-die-schweiz/feriendomizil---zweitwohnung-in-der-schweiz.html