Einfuhr in die Schweiz

Übersiedlungsgut

Die Verlegung des Wohnsitzes ist die wichtigste Bedingung, damit Ihre Hausratsgegenstände ebenso wie Ihre Sammlungen, Tiere oder Ihre Fahrzeuge als Übersiedlungsgut gelten.

Feriendomizil

Ist Ihr Wohnsitz im Ausland und haben/planen Sie ein Feriendomizil in der Schweiz?
Ist Ihr Wohnsitz in der Schweiz und lösen Sie ein Feriendomizil oder Zweitwohnung im Ausland auf, bzw. bringen Sie Hausrat aus dem Ausland in die Schweiz?

Heirat (Ausstattungsgut)

Falls Sie nach der Heirat zu Ihrem in der Schweiz wohnhaften Ehepartner ziehen, können Sie Ihren Hausrat, Ihre persönliche Gegenstände inkl. Fahrzeuge, Ihre Hochzeitsgeschenke sowie Ihre Tiere abgabenfrei einführen. Dies gilt auch für eine eingetragene Partnerschaft.

Erbschaftsgut

Wenn eine in der Schweiz wohnhafte Person erbt, können persönliche Gegenstände, Hausrat, Fahrzeuge und Tiere abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden. Voraussetzungen sind, dass der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt.

Auch vorempfangenes Erbschaftsgut kann abgabenfrei zugelassen werden.

Unsere Öffnungszeiten und Adressen

Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung (Veranlagung) von Handelswaren die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der Veranlagungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet. Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/uebersiedlung--studium--feriendomizil--heirat-und-erbschaft/einfuhr-in-die-schweiz.html