Hunde, Katzen und Haustiere
Pferde
Die Einfuhr von anderen Tieren aus anderen als EU-Staaten ist im Reiseverkehr nicht erlaubt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das BLV:
Hunde, Katzen und Haustiere
Pferde
Die Einfuhr von anderen Tieren aus anderen als EU-Staaten ist im Reiseverkehr nicht erlaubt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das BLV:
Aus EU-Staaten, Island und Norwegen können Sie Waren tierischer Herkunft zum privaten Gebrauch ohne Kontrolle durch einen Grenztierarzt einführen. Die Waren dürfen nicht in den Verkauf gelangen.
Die Einfuhr von Waren tierischer Herkunft aus anderen Staaten (z. B. Türkei) ist grundsätzlich verboten.
Ausnahmen für bestimmte Lebensmittel finden Sie auf der Internetseite des BLV:
Rund 3500 Tierarten sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) erfasst und gelten weltweit als geschützt.
Die Einfuhr solcher Tiere oder deren Produkte ist entweder ganz verboten oder bewilligungspflichtig (dazu gehören z.B. Schlangen, Echsen, Schildkröten, Papageien, Elfenbein, Schildpatt, diverse Pelzfelle).
Dem Grenztierarzt ist bei der Einfuhr eine Ausfuhrbewilligung oder Wiederausfuhrbescheinigung vorzulegen, ausgestellt von der CITES-Behörde des Herkunftslandes.
Auskünfte und allfällige Bewilligungen erteilt Ihnen das BLV: