Waren, die für Ferienlager bestimmt sind, gelten als Handelswaren und müssen dementsprechend veranlagt und versteuert werden.
Lebensmittelvorräte für Ferienlager, die von ausländischen Schulen, Sportvereinen, Kulturvereinen, Gruppen mit gemeinsamen Interessen usw. für ausländische Teilnehmende organisiert und durchgeführt werden, können jedoch vereinfacht eingeführt werden. Die Lebensmittelvorräte werden nach dem Zolltarif für den Reiseverkehr veranlagt. Sie bleiben aber vollumfänglich zoll- und mehrwertpflichtig. Die Wertfreigrenze und die Freimengen werden nicht gewährt.
Die Lebensmittelvorräte müssen bei der Einreise der Lagerteilnehmenden mitgeführt werden und zwar höchstens in einer Menge, die der Teilnehmerzahl und der Lagerdauer entspricht. Wir gewähren die oben genannten Erleichterungen für Lebensmittelvorräte auch dann, wenn Sie diese separat einführen, beispielsweise in einem separaten Fahrzeug.