Wenn Sie in die Schweiz einreisen, sind persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff im Tank Ihres Fahrzeugs abgabenfrei. Für die anderen mitgeführten Waren werden je nach deren Gesamtwert die Mehrwertsteuer (ab 300 Franken) und je nach deren Menge Zölle erhoben. Zölle werden jedoch nur auf Lebensmittel, Tabak, Alkohol und Treibstoff erhoben. Beachten Sie, dass nicht alle Waren eingeführt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie unter Verbote und Beschränkungen.
Abgabenfreie Waren
Wenn Sie aus dem Ausland zurückkehren oder wenn Sie in die Schweiz reisen, dürfen Sie folgende Waren abgabenfrei einführen:
Persönliche Gebrauchsgegenstände
Darunter fallen Gebrauchsgegenstände, welche:
- in der Schweiz wohnhafte Personen bei der Ausreise mitgenommen haben;
- im Ausland wohnhafte Personen während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Dazu gehören z.B. Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film- und Videokameras, Mobiltelefone, tragbare Computer und Musikinstrumente.
Reiseproviant
Genussfertige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke für den Reisetag.
Treibstoff
Treibstoff, der sich im Tank von Privatfahrzeugen befindet, ist abgabenfrei. Zusätzlicher Treibstoff (z.B. in Reservekanister) ist bis maximal 25 Liter ebenfalls abgabenfrei. Die Freimengen werden nur einmal pro Fahrzeug und Tag gewährt. Mehr Informationen
Andere Waren
Andere Waren zu Ihrem privaten Gebrauch oder zum Verschenken können mehrwertsteuer- und zollfrei eingeführt werden, sofern Sie die Fragen der zwei Schritte im nachfolgenden Schema mit «Nein» beantworten können:

Tipp:
- Mit unserer App QuickZoll können Sie Waren für Ihren privaten Gebrauch oder zum Verschenken zur Einfuhr anmelden und anfallende Abgaben direkt bezahlen.
- Sie können mit der App zudem vorgängig die Einfuhrkosten im Reiseverkehr berechnen.
Bitte beachten Sie: Verboten sind
- Die Einfuhr von Tierprodukten aus anderen als EU-Staaten und als Norwegen
- Die Einfuhr von Pflanzen (inkl. Früchte, Gemüse und Samen) aus anderen als EU-Staaten (die Kanarischen Inseln, Ceuta, Melilla und die französischen Überseegebiete gelten nicht als EU-Staaten).
Ausführlichere Informationen sowie die tolerierten Ausnahmen finden Sie hier: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/tiere-und-pflanzen.html
Infografik Reiseverkehr (PDF, 81 kB, 16.02.2018)Hier finden Sie die Grafik als PDF. Sie ist besser lesbar und zum Drucken geeignet.
Weitere Informationen zur Wertfreigrenze 300.- und zu den Freimengen .
Rückerstattung ausländische Mehrwertsteuer
Die ausländische MWST können wir Ihnen nicht zurückerstatten. Auskunft dazu und zu abgabenfreien Mengen anderer Länder erhalten Sie über die Informationen der WZO oder bei der entsprechenden ausländischen Vertretung in der Schweiz.
Verbote und Beschränkungen
Bitte beachten Sie: Bestimmte Waren (z.B. gewisse Pflanzen, Tiere, Waren, die dem Artenschutz unterliegen, Fälschungen, Waffen, Arzneimittel für Menschen und Tiere usw.) sind zur Einfuhr verboten oder unterliegen gewissen Beschränkungen. Mehr
Weitere Informationen, die Sie bei der Einreise in die Schweiz beachten müssen, finden Sie unter den folgenden Links:
Weitere Informationen
Zoll Info - Ihr Weg durch den Schweizer Zoll (Form. 18.50) (PDF, 1 MB, 01.01.2021)Mit der Broschüre wollen wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten. Kennen Sie schon unsere App QuickZoll?
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