Zugelassener Versender

Das ZV Verfahren ist vor allem für Spediteure und Exporteure interessant, die regelmässig Zollanmeldungen bzw. Warenanmeldungen vornehmen. Dabei werden alle Daten dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) elektronisch übertragen. Damit stehen den Zollbeteiligten und dem BAZG flexible Instrumente zur Verfügung, welche die Anforderungen eines zeitgemässen Warenverkehrs unterstützen.

Als so genannter zugelassener Versender (ZV) können Sie als Firma an einem zugelassenen Ort (i.d.R. Firmendomizil) die Ausfuhrzollanmeldung (e-dec) oder die Warenanmeldung Ausfuhr (Passar) vornehmen. Wenn die zuständige Zollstelle entscheidet, die Sendung zu kontrollieren, erfolgt die Kontrolle am zugelassenen Ort. 

Wir behalten uns jedoch auch Prüfungen bei den Grenzzollstellen vor.

Wichtigste Vorteile des Verfahrens

  • Höhere zeitliche Flexibilität. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausserhalb der Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle Waren zu- und abgeführt werden.
  • Örtliche Unabhängigkeit vom BAZG. Sendungen müssen keiner Zollstelle zugeführt werden. Vorhandene Infrastrukturen können optimal für den Warenumschlag eingesetzt werden.
  • Geringeres Staurisiko an der Grenze. Die Disposition der Fahrzeuge wird erleichtert.

ZVE-Dokumentation und Bewilligung

Im Prozessbeschrieb werden die allgemeingültigen Vorschriften und Rahmenbedingungen für das ZVE-Verfahren umschrieben. In einem Abnahmebericht werden firmenspezifische Besonderheiten festgehalten (zugelassene Orte, Zuständigkeiten, etc.).
Die Zollkreisdirektionen stellen eine Bewilligung für das vereinfachte Verfahren aus. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Geschäftssitz zuständige Zollkreisdirektion.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/ausfuhr-aus-der-schweiz/besondere-ausfuhrverfahren/zugelassener-versender.html