Zugelassener Empfänger

Das ZE Verfahren ist vor allem für Spediteure und Importeure interessant, die regelmässig Zollanmeldungen vornehmen. Dabei werden alle Daten dem ​Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) elektronisch übertragen. Damit stehen den Zollbeteiligten und dem BAZG flexible Instrumente zur Verfügung, welche die Anforderungen eines zeitgemässen Warenverkehrs unterstützen.

Als so genannter zugelassener Empfänger (ZE) können Sie als Firma an einem zugelassenen Ort (i.d.R. Firmendomizil) die Einfuhrzollanmeldung vornehmen. Die Sendungen gelangen im Transit von der Grenze zum ZE. Die zuständige Zollstelle entscheidet innert einer festgelegten Frist, ob die Sendung kontrolliert wird. Die Prüfungen werden am zugelassenen Ort vorgenommen.

Wichtigste Vorteile des Verfahrens

  • Höhere zeitliche Flexibilität. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausserhalb der Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle Waren zu- und abgeführt werden.
  • Örtliche Unabhängigkeit vom BAZG. Sendungen müssen keiner Zollstelle zugeführt werden. Vorhandene Infrastrukturen können optimal für den Warenumschlag eingesetzt werden.

ZVE-Dokumentation und Bewilligung

Im Prozessbeschrieb werden die allgemeingültigen Vorschriften und Rahmenbedingungen für das ZVE-Verfahren umschrieben. In einem Abnahmebericht werden firmenspezifische Besonderheiten festgehalten (zugelassene Orte, Zuständigkeiten, etc.).
Die Zollkreisdirektionen stellen eine Bewilligung für das vereinfachte Verfahren aus. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Geschäftssitz zuständige Zollkreisdirektion.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/besondere-einfuhrverfahren/zugelassener-empfaenger.html