Zugelassene Empfänger und Versender (ZE und ZV), die heute wegen mehrerer Standorte mehrere ZE bzw. ZV Bewilligungen innehaben, können den Antrag stellen, nur noch einer einzigen Kontrollzollstelle zugeteilt zu werden.
Als «Bewilligungsinhaber mit einer Kontrollzollstelle» ergeben sich für Sie folgende Abweichungen zum Standardprozess: