Checkliste direkte Durchfuhr mit Passar

Handelswaren, die durch die Schweiz befördert werden, müssen beim Schweizer Zoll elektronisch angemeldet werden. Das System NCTS wird ab 1. Juni 2023 durch das neue Warenverkehrssystem Passar abgelöst (siehe Zeitplan Einführung).

Falls Sie keine Verzollungssoftware mit Schnittstelle zu Passar benutzen oder beschaffen möchten, wenden Sie sich an eine Speditions- oder Kurierfirma. Diese können für Sie das Transitdokument gegen Gebühr erstellen.

So gehen Sie bei einer direkten Durchfuhr vor

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