Hier finden Sie Informationen zu den häufigsten Verfahren:
Hier finden Sie Informationen zu den Spezialverfahren:
- Status zugelassener Versender (ZV)
- Für Waren, die nicht definitiv im Ausland bleiben, können Sie eine vorübergehende Ausfuhr vornehmen.
- Der passive Veredelungsverkehr umfasst die vorübergehende Ausfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung.
- Ausfuhrbeiträge für Landwirtschaftsprodukte
- Vorausanmeldung Sicherheit (Security amendment), betrifft Waren für Nicht-EU-Staaten
- Zollfreilager
- Lagerverkehr, Stichwort: offenes Zollager (OZL)
- Vorgehen bei Beschwerden gegen Veranlagung