Artenschutz (CITES)

Artenschutz (CITES), Tiere (FAUNA) und Pflanzen (FLORA)

Ein geschütztes Reptil auf der Schulter eines Grenzwächters

Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Viele Tier- (ca. 3500 Arten) und Pflanzenarten (ca. 25 000 Arten) unterliegen mittlerweile strengen
Ein-, Aus- und Durchfuhrbestimmungen.

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und Artenschutz

Wir überwachen die Ein-, Aus- und Durchfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen, bzw. Teilen oder Erzeugnissen daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes (CITES FAUNA und CITES FLORA), sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr.

Führen Sie verbotenerweise geschützte Tiere oder Pflanzen, bzw. ohne die erforderlichen Dokumente (CITES-Zeugnisse), ein- oder aus, können diese von uns als Zollpfand bzw. durch die CITES Kontrollstellen oder das BLV beschlagnahmt werden.

Prüfen Sie bereits vor dem Grenzübertritt, ob Sie alle nötigen Dokumente haben.

Rechtliche Grundlagen

CITES-Desk

Bei Fragen zum Artenschutz im internationalen Handel und zur Ein- und Ausfuhr von Wildtieren, Pflanzen und Produkten daraus steht das CITES-Desk zur Verfügung.

Anrufe werden von Montag bis Freitag zu folgenden Zeiten entgegengenommen:

08.30 bis 12.00 Uhr

Tel. CITES-Desk: +41 58 462 25 41

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verbote-beschraenkungen-und-auflagen/umwelt/artenschutz-cites.html