Uhren, Schmuck, Edelmetalle

Wenn Sie edelmetallhaltige Gegenstände in die Schweiz einführen, müssen Sie alle Sendungen bei einem Edelmetall-Kontrollamt melden.

In den unten ersichtlichen Listen finden Sie die Waren, die ausnahmslos oder unter gewissen Bedingungen einem Kontrollamt gemeldet werden müssen. Dies ist etwa abhängig von der zutreffenden Tarifnummer gem. Zolltarif - www.tares.ch

Liste 1
Waren, die AUSNAHMSLOS dem zuständigen Kontrollamt zu melden sind.

Liste 2
Waren, die unter gewissen Bedingungen dem zuständigen Kontrollamt zu melden sind.

Gefälschte Uhren in einer Vitrine
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verbote-beschraenkungen-und-auflagen/geistiges-eigentum_handel-und-kultur/uhren-schmuck-edelmetalle.html