Strassenfahrzeuge

Fahrzeuge gelten zollrechtlich als Waren (wie Kleider, Lebensmittel oder Maschinen). Dies gilt auch für Anhänger, Behälter und dgl. Zu unterscheiden sind inländische (verzollte) und ausländische (unverzollte) Fahrzeuge.

Am Kontrollschild ist grundsätzlich ersichtlich, ob ein Fahrzeug verzollt oder unverzollt ist:

  • Fahrzeuge mit schweizerischen Kontrollschildern = verzollt
  • Fahrzeuge mit ausländischen Kontrollschildern = unverzollt

Unverzollte Fahrzeuge müssen Sie an der Grenze beim Schweizer Zoll unaufgefordert anmelden.

Die Vorschriften und Formalitäten hängen davon ab, ob Sie ein Fahrzeug:

Zu den ausländischen Vorschriften können wir Ihnen keine Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei den ausländischen Zollbehörden.

 
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/strassenfahrzeuge.html