Rückerstattung für Auslandfahrten
Für jeden Tag, an dem ein PSVA-pflichtiges Schweizer Fahrzeug nachweislich nur im Ausland verkehrt, hat die Halterin oder der Halter Anspruch auf die Rückerstattung von 1/360 der Jahresabgabe. Für Tage, an denen das Fahrzeug im Ausland und in der Schweiz verkehrt, besteht Anspruch auf die halbe Rückerstattung.
Beträge unter 50 Schweizerfranken je Gesuch werden nicht zurückerstattet.
Die Rückerstattungsgesuche reichen Sie innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abgabeperiode mit den entsprechenden Fahrtenkontrollen bei der Oberzolldirektion ein. Diese kann weitere Beweismittel verlangen.
Für jeden Tag, an dem ein Fahrzeug nachweislich nur im Ausland verkehrt, hat die Halterin oder der Halter Anspruch auf die Rückerstattung von 1/360 der Jahresabgabe. Für Tage, an denen das Fahrzeug im Ausland und in der Schweiz verkehrt, besteht Anspruch auf die halbe Rückerstattung.
Rückerstattungsgesuche sind innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abgabeperiode mit den entsprechenden Fahrtenkontrollen der Oberzolldirektion einzureichen. Diese kann weitere Beweismittel verlangen.
Beträge unter CHF 50.- je Gesuch werden nicht zurückerstattet.
Aufgrund der Häufung von eingehenden Rückerstattungsgesuchen jeweils anfangs Jahr können die Dossiers nicht sofort behandelt werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis.