EETS-Anbieter

Der EETS (European Electronic Toll Service) ist der europaweit kompatible elektronische Mautdienst der EU mit Anschluss in die Schweiz. Er vereinfacht und beschleunigt den Warenverkehr an der Grenze.

Ziel des EETS ist es, den EETS-Nutzern mit einem Vertrag bei einem EETS-Anbieter (Englisch: EETS-Provider), einem Bordgerät (Englisch: On-Board-Unit) und einer Rechnung die Bezahlung der Maut für die Nutzung des mautpflichtigen europäischen Strassennetzes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zu erleichtern.

Um EETS-Nutzern diese Dienstleistung anbieten zu können, arbeitet die Schweiz mit privaten Erfassungsdienstleistern als EETS-Provider zusammen. Wer als EETS-Anbieter zugelassen werden will, muss beim BAZG einen Zulassungsantrag (PDF, 908 kB, 01.01.2022) mit allen Unterlagen zum Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen einreichen.

Die Grundlage für einen Zulassungsvertrag als EETS-Anbieter sind die Einhaltung der Vorgaben nach der Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (SR 641.811.423) und der erfolgreiche Abschluss des mehrstufigen Zulassungsverfahrens.

 
 
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