LSVA - Allgemeines / Tarife

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.

Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
  • dem Gütertransport dienen und
  • im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.

Abgabesätze

Aktuell angewendete Tarife

Abgabekategorie  Eurokategorie  Tarif 
Euro 0 bis 5  3.10 Rp./tkm 
II  - 2.69 Rp./tkm 
III  Euro 6  2.28 Rp./tkm 

Kein Rabatt mehr für Fahrzeuge mit Partikelfilter.

Berechnungsbeispiel

Massgebendes Gewicht  18 t 
Tarif nach Emission (Euro 6)  2.28 Rp./tkm 
Gefahrene Kilometer  100 km 
Total  (18 x 2.28 x 100 = 4105) CHF 41.05 

Sattelmotorfahrzeuge / Sattelschlepper

Für Sattelmotorfahrzeuge, die als Einheit immatrikuliert sind, wird die Abgabe nach dem Gesamtgewicht der Einheit berechnet. Sind Sattelschlepper und Sattelanhänger getrennt immatrikuliert, so ist das Leergewicht des Sattelschleppers und das Gesamtgewicht des Sattelanhängers massgebend.

Ausnahmen

Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:

  • Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
  • Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr, des Zivilschutzes sowie Ambulanzen
  • Fahrzeuge, mit denen konzessionierte Personentransporte durchgeführt werden
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge (grüne Kontrollschilder)
  • Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
  • Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern
  • Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
  • Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
  • Motorwagen mit elektrischem Antrieb
  • Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
  • Raupenfahrzeuge
  • Transportachsen
  • Auf vorgängiges Gesuch an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hin:
    Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten

Rückerstattungen und Begünstigungen

Für folgende Fahrzeuge und Transporte gibt es Sonderregelungen:

  • Fahrten im unbegleiteten kombinierten Verkehr 
  • Transporte von Rohholz
  • Transporte von offener Milch
  • Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren

Emotachsimulator

Der emotachSimulator ist ein interaktives Schulungsprogramm. Er verschafft Fahrern und Fahrzeughaltern die Möglichkeit, die Bedienung des LSVA-Erfassungsgerätes (emotach) zu trainieren.

https://www.emotachsimulation.ch

 

 
 
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/schwerverkehrsabgaben-lsva-und-psva/lsva_allgemeines_tarife.html