Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
- dem Gütertransport dienen und
- im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.
Abgabesätze
Aktuell angewendete Tarife
Abgabekategorie | Eurokategorie | Tarif |
---|---|---|
I | Euro 3, 2, 1 und 0 | 3.10 Rp./tkm |
II | Euro 4 und 5 (EEV) | 2.69 Rp./tkm |
III | Euro 6 | 2.28 Rp./tkm |
Reduzierter Tarif bei Fahrzeugen mit einem Partikelfiltersystem, welches den Partikelgrenzwert Euro 4 (0.02 g/kWh) einhält:
I | Euro 2 und 3 | 2.79 Rp./tkm |
Voraussetzungen für inländische Fahrzeuge:
Das zuständige Strassenverkehrsamt bestätigt den ordnungsgemässen Einbau des Partikelfiltersystems im Fahrzeugausweis. In der Rubrik Bemerkungen erfolgt der Eintrag mittels Ziffer 924. Die reduzierte Abgabe wird ab Datum der Änderung des Fahrzeugausweises gewährt.
Voraussetzungen für ausländische Fahrzeuge:
Der Antrag (Form. 56.60) mit Nachweis (Fahrzeugschein oder amtlich beglaubigtes Dokument), dass das Fahrzeug nachträglich mit dem Partikelfiltersystem ausgerüstet wurde, ist bei einer schweizerischen Grenzzollstelle einzureichen. Die reduzierte Abgabe wird ab Datum der Mutation der Stammdaten gewährt.
Berechnungsbeispiel
Massgebendes Gewicht | 18 t |
Tarif nach Emission (Euro 6) | 2.28 Rp./tkm |
Gefahrene Kilometer | 100 km |
Total (18 x 2.28 x 100 = 4105) | CHF 41.05 |
Sattelmotorfahrzeuge / Sattelschlepper
Für Sattelmotorfahrzeuge, die als Einheit immatrikuliert sind, wird die Abgabe nach dem Gesamtgewicht der Einheit berechnet. Sind Sattelschlepper und Sattelanhänger getrennt immatrikuliert, so ist das Leergewicht des Sattelschleppers und das Gesamtgewicht des Sattelanhängers massgebend.
Ausnahmen
Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:
- Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
- Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr, des Zivilschutzes sowie Ambulanzen
- Fahrzeuge, mit denen konzessionierte Personentransporte durchgeführt werden
- landwirtschaftliche Fahrzeuge (grüne Kontrollschilder)
- Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
- Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern
- Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
- Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
- Motorwagen mit elektrischem Antrieb
- Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
- Raupenfahrzeuge
- Transportachsen
- Auf vorgängiges Gesuch an die Oberzolldirektion hin:
Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten
Rückerstattungen und Begünstigungen
Für folgende Fahrzeuge und Transporte gibt es Sonderregelungen:
- Fahrten im unbegleiteten kombinierten Verkehr
- Transporte von Rohholz
- Transporte von offener Milch
- Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren
Emotachsimulator
Der emotachSimulator ist ein interaktives Schulungsprogramm. Er verschafft Fahrern und Fahrzeughaltern die Möglichkeit, die Bedienung des LSVA-Erfassungsgerätes (emotach) zu trainieren.
http://www.emotachsimulation.ch