Freihandelsabkommen

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die Vorzugsbehandlung dieser Abkommen gilt jedoch nur für Waren, die die vorgesehenen Ursprungsbestimmungen erfüllen.

Die bestehenden Freihandelsabkommen finden Sie unter folgendem Link: R-30 Freihandelsabkommen, Zollpräferenzen und Warenursprung.

Interessieren Sie die zukünftigen Freihandelsabkommen, finden Sie die Informationen auf der Webseite des SECO, Direkter Link: SECO - Freihandelsabkommen.

Zollpräferenzen

Zollpräferenzen sind Zollvergünstigungen (zollfrei oder reduzierter Zollansatz). Sie werden nur für Waren gewährt, welche die entsprechenden Regeln des Freihandelsabkommens erfüllen, d. h. insbesondere Ursprung im Sinne dieser Abkommen aufweisen.

Weitere Infos

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/steuern-und-abgaben_einfuhr/zoelle/freihandelsabkommen.html