Der korrekten Anmeldung des zollrechtlichen Importeurs sowie der entsprechenden Einfuhrbewilligung kommt eine grosse Bedeutung zu. Beim Importeur handelt es sich um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person, die - als Importeur - die Pflichten bezüglich Zoll, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer und Pflichtlagerhaltung übernimmt.
Die wichtigsten Grundsätze, welche bei der Einfuhr von Mineralölprodukten zu beachten sind, finden Sie im nachstehenden Merkblatt.