Treibstoffe unterliegen grundsätzlich der Mineralölsteuer. Biogene Treibstoffe (wie beispielsweise Biogas, Bioethanol, Biodiesel, pflanzliche und tierische Öle) können aber derzeit - sofern die ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllt sind - von einer vollumfänglichen Steuererleichterung (je nach Produkt von bis zu 75 Rappen je Liter) profitieren. Damit werden umwelt- und sozialverträglich hergestellte Treibstoffe fiskalisch gefördert. Die heutige Regelung der Steuererleichterung ist von Gesetzes wegen bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Wer biogene Treibstoffe in der Schweiz herstellen will, benötigt - unabhängig vom Gesuch der Steuererleichterung - eine Betriebsbewilligung der Oberzolldirektion (OZD). Als Herstellungsbetriebe gelten Betriebe, in denen biogene Treibstoffe hergestellt werden. Je nach Verwendung des produzierten biogenen Treibstoffs wird ein Herstellungsbetrieb unterschiedlich behandelt und bewilligt.