Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) digitalisiert ihre Dienstleistungen. Die Bierbrauereien profitieren als Erste davon. Die neue Anwendung Biera im ePortal des Eidgenössischen Finanzdepartements ersetzt ab März 2021 das bisherige Biersteuerformular.
Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Brauereikategorie:
1. Brauereien, die vor dem 31.12.2020 bei der EZV registriert waren und die Biersteuer quartalsweise deklarieren
Sie erhalten von der EZV vor Ende März 2021 per Post Informationen und einen sogenannten Onboarding-Code für den Registrierungsprozess im ePortal. Die erste digitale Steuerdeklaration erfolgt im April 2021 für das 1. Quartal 2021. Bitte warten Sie mit der Registrierung im ePortal, bis Sie unseren Postversand erhalten haben.
2. Brauereien, die vor dem 31.12.2020 bei der EZV registriert waren und die Biersteuer jährlich deklarieren
Sie erhalten von der EZV in der zweiten Jahreshälfte 2021 per Post detailliertere Informationen zum Registrierungsprozess. Die erste digitale Steuerdeklaration erfolgt im Januar 2022 für das Kalenderjahr 2021.
3. Brauereien, die ihre Brautätigkeit ab 2021 beginnen
Neue, noch nicht bei der EZV registrierte Brauereien mit Braubeginn ab 2021 können sich ab März 2021 im ePortal registrieren. Die erste digitale Steuerdeklaration erfolgt im Januar 2022 für das Kalenderjahr 2021. Weiterführende Informationen zur Selbstregistrierung finden Sie unter folgendem Link: www.ezv.admin.ch/onboarding