Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)

Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, so etwa in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, so tragen sie zusammen mit Stickoxiden zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei. Die VOC-Lenkungsabgabe wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Als marktwirtschaftliches Instrument im Umweltschutz schafft sie den finanziellen Anreiz, die VOC-Emissionen weiter zu reduzieren.

Abgabe und Erhebung

Die Erhebung der Abgabe ist in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) geregelt. Von der Vielzahl an organischen Substanzen, die als VOC gelten, sind bei weitem nicht alle der Lenkungsabgabe unterstellt. In der Stoff-Positivliste (Anhang 1 der VOCV) sind die abgabepflichtigen VOC bezeichnet, in der Produkte-Positivliste (Anhang 2 VOCV) die der Abgabe unterstehenden VOC-haltigen Produkte. Erhoben wird die Abgabe bei der Einfuhr in die Schweiz bzw. bei der Herstellung im Inland.

Kontakt

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Grundlagen
Mineralölsteuer, Lenkungsabgaben, Automobilsteuer (MLA)

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