Zollfreie oder zollreduzierte Einfuhr von Waren
Freihandelsabkommen der Schweiz und präferenzieller Ursprung
Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht oder aus Entwicklungsländern, können meist zollfrei oder zu reduzierten Ansätzen (Zollpräferenz) eingeführt werden. Die Reduktion ist im Zolltarif - Tares www.tares.ch für jedes Land ersichtlich.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die Vorzugsbehandlungen dieser Abkommen gelten jedoch nur für Waren, die alle vorgesehenen Ursprungs- und Verfahrensbestimmungen erfüllen. Eine Übersicht zu allen Freihandelsabkommen finden Sie unter folgendem Link:
Vorgehen
Für eine so genannte präferenzbegünstigte Einfuhr ist zwingend ein gültiger Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung WVB), der den Ursprungsbestimmungen des entsprechenden Abkommens entsprechen muss, vorzulegen. Details finden Sie unter den Links:
D30 - Freihandelsabkommen, Ursprungsnachweise und Merkblatt zur Bestimmung der formellen Gültigkeit.
Die präferenzielle Veranlagung muss in der Zollanmeldung beantragt werden, sie wird nicht automatisch gewährt.
Ursprungsnachweise
Fragen zur Ausstellung von Ursprungsnachweisen sind an die Behörden des Ausfuhrlandes zu richten. Mit dem Merkblatt zur Bestimmung der formellen Gültigkeit von Präferenznachweisen können Sie die formelle Gültigkeit eines Ursprungnachweises beurteilen.
Nachträgliche präferenzielle Verzollung (provisorische Verzollung)
Wurde infolge Irrtums, Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr keine WVB ausgestellt, kann die WVB nachträglich ausgestellt werden. Bitte studieren Sie dazu im Merkblatt Ausstellung von Ursprungsnachweise die Ziffer 7, nachträgliche Ausstellung und Duplikate: Merkblatt Ausstellung von Ursprungsnachweisen.