Internationale Organisationen

Gestützt auf Abkommen, Verträge, Übereinkommen und Vereinbarungen können Waren von verschiedenen internationalen Organisationen vereinfacht eingeführt werden.

Vereinfachte Bestimmungen gelten derzeit für:

  • Waren der Europäischen Weltraumorganisation (ESA)
  • Waren der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM)
  • Waren der ITER Organisation (International Thermonuclear Experimental Reactor) und der Fusion for Energy (Organisation der EU für einen Beitrag Europas an ITER)
  • Waren der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA)

Die Formalitäten im Veranlagungsverfahren und der Umfang allfälliger Abgabenbefreiungen unterscheiden sich von Fall zu Fall. Sie können diese den einzelnen Dokumenten in der rechten Spalte entnehmen.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/befreiungen-verguenstigungen-und-zollpraeferenzen_einfuhr/zollfreier-warenverkehr--zollbefreiungen-/internationale-organisationen.html