Nutzungsbestimmungen Geschäftspartnerverwaltung BAZG (Connex)

Version: 9. Januar 2023

Informationen

Informationen zum Ablauf der Registrierung befinden sich unter: Registrierung im ePortal des Bundes

Geschäftsbeziehung

Login

  1. Um die digitalen Services des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu nutzen, ist eine Registrierung im ePortal erforderlich. Es kann ein Benutzeraccount erstellt oder ein Account eines akzeptierten Identitätsanbieters (IdP) verwendet werden.
  2. Für jede natürliche Person, die das ePortal nutzenmöchte, ist ein eigener, persönlicher Account zu verwenden.
  3. Natürliche Personen mit Login werden in diesem Dokument «Benutzer» oder «Benutzerin» genannt.

Geschäftspartner

  1. Die Interaktion mit dem BAZG erfolgt über natürliche oder juristische Personen, die Geschäftspartner genannt werden. Einem Geschäftspartner sind natürliche Personen mit Login zugeordnet, die den Geschäftspartner gegenüber dem BAZG vertreten.
  2. Die Verwaltung der Geschäftspartner erfolgt in der Applikation «Connex».
  3. Unternehmen, für die ein Eintrag in einem der verwendeten Register besteht (UID, DUNS, BUR), sind verpflichtet, diesen Eintrag für die Anmeldung als Geschäftspartner zu verwenden.
  4. Für einen Geschäftspartner können Geschäftspartnerrollen beantragt werden, die den Zugriff auf verschiedene Services des BAZG steuern.

Onboarding-Brief

  1. Die Identifikation eines Geschäftspartners wird mittels eines einmaligen Onboarding-Briefs sichergestellt. Dieser wird an die im UID-/DUNS-Register eingetragene Adresse, bei Privatpersonen oder manuell erfassten Unternehmen an die angegebene Adresse und bei Filialen an die im UID-Register hinterlegte Adresse des Hauptsitzes gesandt.
  2. Der Onboarding-Brief enthält einen Code, der in Connex eingelöst werden muss. Dadurch wird die eingeloggte natürliche Person mit dem Geschäftspartner verknüpft.

Administratorenrolle

  1. Die erste Benutzerin oder der erste Benutzer, die/der sich mittels Eingabe des Codes aus dem Onboarding-Brief für einen Geschäftspartner registriert, erhält automatisch die Administratorenrolle.
  2. Die Administratorenrolle ermöglicht die Erfassung weiterer Benutzer oder Benutzerinnen für den Geschäftspartner. Auch die Administratorenrolle kann an weitere Personen vergeben werden.
  3. Die Administratorenrolle gilt für alle digitalen Services des BAZG.
  4. Mit der Administratorenrolle können andere Personen für vorhandene Geschäftspartnerrollen des Geschäftspartners berechtigt werden.
  5. Es obliegt dem Geschäftspartner, Rollen an durch ihn autorisierte Personen zu vergeben und Personen mit nicht mehr vorhandener Autorisierung zu entfernen (z.B. bei der Kündigung eines Mitarbeiters).

Zurechnung

  1. Die Handlungen von Personen, die diese für einen Geschäftspartner vornehmen, werden dem Geschäftspartner zugerechnet.

Datenbearbeitung

  1. Die Daten von Geschäftspartnern, Benutzern und Benutzerinnen werden im Self-Service-Verfahren durch die Benutzer oder Benutzerinnen verwaltet. Diese sind verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben. Es obliegt den registrierten Personen ihre Daten auch in den UID-, DUNS- und BUR-Registern aktuell zu halten.
  2. Die für die jeweilige Aufgabe zuständigen Mitarbeitenden des BAZG verwenden diese Daten für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke, insbesondere zur Abgabeerhebung, Kontrolle oder Bewilligungserteilung.
  3. Personendaten können zu Reporting- und Statistikzwecken, zur Risikoanalyse sowie zur Planung von Kontrollen verwendet werden.
  4. Daten aus Registern können nur über die betreffenden Register geändert werden. Sie unterliegen den Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Register.
  5. Die Daten von natürlichen Personen und manuell erfassten Unternehmen befinden sich unter der Kontrolle der jeweiligen Personen selbst. Sie werden so lange aufbewahrt, bis durch die betroffene Person ein Löschauftrag erteilt wird. Sind Aufbewahrungspflichten des BAZG betroffen, so können die Daten während der Dauer dieser Aufbewahrungspflicht nicht gelöscht werden.
  6. Das BAZG behält sich vor, Daten nach einer Inaktivität von mehr als 10 Jahren zu löschen. Inaktivität bedeutet, dass die Daten während dieser Frist bundesweit für keine angeschlossene Applikation verwendet wurden.
  7. Werden die Daten aus Connex in andere Bereiche kopiert, so richtet sich die Aufbewahrungsdauer nach den anwendbaren Regeln für den entsprechenden Bereich (z.B. Adressen in einer Warenanmeldung für den Zoll werden zusammen mit den Warenanmeldungen gelöscht, wenn deren Aufbewahrungsdauer abgelaufen ist).

 

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