Publikationen zugelassene Empfänger und Versender

Als so genannter zugelassener Empfänger (ZE) können Sie als Firma an einem zugelassenen Ort (i.d.R. Firmendomizil) die Einfuhrzollanmeldung vornehmen. Als zugelassener Versender (ZV) die Ausfuhrzollanmeldung. Hier finden Sie alle Informationen, um sich ein Bild über die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen und die Prozessauflagen zu machen. Wir bieten die ZVE Prozesse «Standard» und «1 Zuständige Lokalebene» an.

Dokumentation gültig ab 17. März 2024

Informationen Allgemein

Informationen Standard

Informationen 1 Zuständige Lokalebene (ZLE)


https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/dokumentation/publikationen/publikationen-zugelassene-empfaenger-und-versender.html