Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung des AEO-Status

Bern, 14.04.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator, AEO) mit dem Vereinigten Königreich genehmigt. Das Abkommen soll Unternehmen mit dem AEO-Status den Handel mit dem Vereinigten Königreich erleichtern und technische Handelshemmnisse abbauen.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden international Massnahmen zur Erhöhung der Zollsicherheit getroffen, die sich auch auf den grenzüberschreitenden Warenverkehr auswirken. So ist unter anderem eine summarische Vorausanmeldung aller Waren vorgesehen, die aus Drittländern eingeführt oder in Drittländer ausgeführt werden. Ein Schlüsselelement der Sicherheitsinitiativen ist die Einführung des AEO-Status für Unternehmen. Dessen Ziel ist die durchgängige Absicherung der gesamten Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher. Am 31. Dezember 2020 ist die Übergangsperiode gemäss Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ausgelaufen. Das Vereinigte Königreich ist demnach wie andere Drittländer zur summarischen Voranmeldung aller Waren verpflichtet.

Besondere Privilegien für Unternehmen mit AEO-Status

Die heute vom Bundesrat genehmigte, gegenseitige Anerkennung des AEO-Status mit dem Vereinigten Königreich ermöglicht es, AEO-zertifizierten Unternehmen der Vertragsstaaten wesentliche Vorteile und Vereinfachungen zu gewähren. Unternehmen mit AEO-Status gelten als besonders vertrauenswürdig, weshalb sie Privilegien bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen geniessen und Vereinfachungen bei der Zollabfertigung in Anspruch nehmen können. Dadurch werden technische Handelshemmnisse abgebaut und der Handel erleichtert. Die Ratifizierung des Abkommens durch das Vereinigte Königreich steht noch aus.


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