Vernehmlassungverfahren zu Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA

Bern, 21.06.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 ein Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf eines Amtshilfeabkommens im Zollbereich mit den USA eröffnet. Das Abkommen ist nicht zuletzt deshalb im Interesse der Schweizer Wirtschaft, da es Voraussetzung für den Abschluss eines allfälligen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen ist.

Das Amtshilfeabkommen im Zollbereich mit den USA sieht eine bilaterale Zusammenarbeit sowie einen Informationsaustausch zur Verhütung, Untersuchung und Aufdeckung von Zollwiderhandlungen vor. Aufgrund des hohen bilateralen Warenaustauschs schaden diese den wirtschaftlichen Interessen der Schweiz und den USA. Der Entwurf des Abkommens regelt das Verfahren für das Einreichen und die Erledigung von Amtshilfeersuchen und enthält Bestimmungen über Vertraulichkeit und Verwendung der Informationen.

Sicherheit in der Lieferkette

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA räumen die Zollbehörden weltweit der Sicherheit in der internationalen Lieferkette höchste Priorität ein. Zur Sicherheit in der Lieferkette haben die USA das Programm «Customs-Trade Partnership Against Terrorism» (C-TPAT; Partnerschaft von Zoll und Wirtschaft gegen den Terrorismus) eingeführt. Die Europäische Union und die Schweiz ihrerseits schufen mit dem gleichen Zweck den Status des «Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten» (Authorised Economic Operator, AEO). Der AEO-Status wird Personen erteilt, welche hinsichtlich der Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig gelten. Dem AEO werden Erleichterungen bei der Vorausanmeldung und bei den sicherheitsrelevanten Kontrollen von Waren gewährt.  

Zollbehandlung wird vereinfacht

Bei der Einfuhr von Waren in die USA kann es zu erheblichen Nachteilen und Zeitverzögerungen kommen, wenn die Waren nicht aus einer als sicher anerkannten Lieferkette stammen. Durch die gegenseitige Anerkennung der zollrechtlichen Sicherheitsmassnahmen (AEO/C-TPAT) könnten die Schweizer AEOs bei der Einfuhr von Waren in die USA davon profitieren, dass die Zollbehandlung vereinfacht respektive je nach zukünftigen Entwicklungen nicht erschwert wird. Die USA sind grundsätzlich bereit, mit der Schweiz ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen auszuhandeln. Dies setzt aber ein Amtshilfeabkommen voraus. Die Schweizer Wirtschaft hatte sich 2013 kritisch zu einem Amtshilfeabkommen geäussert.

Aus der Sicht des Bundesrats ist der Abschluss des Amtshilfeabkommens aber im Interesse der Schweizer Wirtschaft, um möglichst rasch Verhandlungen über ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zollrechtlicher Sicherheitsmassnahmen aufnehmen zu können.


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