Büsingen, eine deutsche Enklave in der Schweiz

Büsingen am Hochrhein ist eine Enklave im Schweizer Staatsgebiet. Politisch deutsch, gilt Schweizer Wirtschaftsrecht. Der 1967 in Kraft getretene Staatsvertrag regelt zwar viele wichtige Fragen der 1500-Einwohner-Gemeinde. Doch manchmal kommt es auch zu speziellen Situationen, wie während der Corona-Pandemie.

14.08.2020, Yvonne Siemann

Auf den ersten Blick unterscheidet Büsingen nichts von den anderen Dörfern der Region Reiat. An diesem gewittrigen Hochsommertag ist auf der Hauptstrasse, gesäumt von einigen schönen Fachwerkhäusern, kaum etwas los. In vielen Gärten versprechen die Obstbäume eine gute Ernte, an den Ortsrändern erstrecken sich weite Felder. Auf den zweiten Blick fallen die beiden Postleitzahlen auf – eine deutsche, eine schweizerische -, und im Restaurant Waldheim markiert eine gestrichelte Linie auf der Terrasse die Grenze.

Poststelle Büsingen
Die Büsinger Post

Historische Zufälle führten zur speziellen Situation der 7,6-Quadratkilometer-Gemeinde, die an einer Stelle nur einige hundert Meter vom restlichen deutschen Territorium entfernt ist. 1695 kam es zwischen Vorderösterreich und Schaffhausen um den Lehnsherrn Eberhard Im Thurn zu Streit. Eberhard landete in einem Schaffhauser Kerker und als Folge verlor Schaffhausen die Pfandschaft über die Reiatdörfer. Es konnte die meisten im 18. Jahrhundert zurückkaufen – bis auf Büsingen, das 1810 zur Markgrafschaft Baden kam. 1918 stimmten die Einwohner in einer Volksabstimmung fast geschlossen für den Anschluss an die Schweiz. Doch alle Verhandlungen und weitere Anschlussversuche scheiterten, zum letzten Mal 1956.  

Junkerhaus in Büsingen
Das Büsinger Junkerhaus: Hier lebte Eberhard Im Thurn

Schweizer Zollgebiet

Der Staatsvertrag, der am 4. Oktober 1967 in Kraft trat, klärt die wichtigsten rechtlichen Fragen des Büsinger Alltags. So wird etwa der Warenverkehr zwischen Büsingen und den umliegenden Schweizer Gemeinden nicht mehr kontrolliert. Wer vom Schaffhauser Rheinufer einen Spaziergang Richtung Osten macht, merkt an diesem Julitag nur am gelben Ortsschild, dass er oder sie gerade die EU-Aussengrenze überschreitet.

Die rechtliche Lage ist kompliziert. Für Landwirtschaft, Drogendelikte, Bestattungen und die Kontrolle von Gaststätten gilt Schweizer Recht. Geht es ums Bauen, Diebstahl, Geldwäsche und Hochzeiten, ist der deutsche Staat verantwortlich. Offiziell gilt zwar der Euro als Zahlungsmittel, doch der Franken ist die de facto-Währung. Durch die spezielle Lage entstehen immer wieder Probleme für das Dorf. Ein Beispiel: Die Lebenshaltungskosten liegen auf Schweizer Niveau, während Kursschwankungen in den letzten Jahren hohe Steuern zur Folge hatten.
 

Wandgemälde
Ein Wandgemälde beim Bürgerhaus

1835, als Büsingen bereits zu Baden gehörte, trat dieses dem preussischen Zollverein bei. Büsingen wurde damit zum deutschen Zollausland erklärt, ohne dass es gleichzeitig schweizerisches Zollinland wurde. In den folgenden Jahrzehnten litt die Büsinger Bevölkerung immer wieder unter teils hohen Zöllen bei der Einfuhr nach Deutschland und in die Schweiz. 1895 konnte schliesslich ein Zollabkommen mit der Schweiz geschlossen werden. 1947 hob die Schweiz schliesslich auf Wunsch der Büsinger die Zollgrenzen auf. Seither gilt hier Schweizer Wirtschaftsrecht, die Bevölkerung wird zolltechnisch also gleich behandelt wie Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz.

Ein spezielles Autokennzeichen

Falls die Büsingerinnen und Büsinger nun mit dem Auto im übrigen Deutschland einkaufen waren, wissen die EZV-Mitarbeitenden anhand des Kennzeichens «BÜS-A», dass sie zum Schweizer Wirtschaftsraum gehören – obwohl Büsingen als Teil des Landkreises Konstanz eigentlich das Kennzeichen «KN» führen müsste. Auch die Bevölkerung Büsingens muss für ihre eingekauften Waren Schweizer Abgaben entrichten, falls sie nicht unter die Freigrenze fallen.
 

Kennzeichen BÜS-A
Es gibt etwa 700 Fahrzeuge mit dem Kennzeichen «BÜS-A»

Für die Fahrzeuge mit Kennzeichen «BÜS-A» übernimmt der Zoll Nordost die Rolle des Strassenverkehrsamtes. Fahrzeuge, die definitiv nach Büsingen eingeführt werden, werden veranlagt. Die Zulassungsstelle des Landratsamt Konstanz zieht die Prüfungsberichte bei der Zulassung ein und sendet diese monatlich an den Zoll Nordost, der sie aufbewahrt. Ein Fahrzeug aus Büsingen kann nur in der Schweiz zugelassen werde, nachdem der Zoll Nordost (Grundlagen und Wirtschaft) eine Kopie herausgegeben hat.

Spezielle Situation während der Corona-Grenzschliessung

In den ersten Tagen nach der Grenzschliessung im März 2020 war Büsingen von Deutschland abgeschnitten. Der Grenzübergang Dörflingen–Laag wurde sowohl von der EZV wie auch von der deutschen Bundespolizei geschlossen. Lediglich in Büsingen wohnhafte Personen durften in einem gewissen Zeitfenster ein- und ausreisen und im benachbarten deutsche Gailingen einkaufen, nachdem sich der Bürgermeister für diese Lösung eingesetzt hatte. Ebenfalls erlaubt war die Einreise von deutschen Handwerkern für dringend nötige Leistungen.

Dazu gab es diverse Anfragen von Immobilienbesitzerinnen und -besitzern aus Büsingen sowie deren Maklerbüros. Da letztere in Singen ihren Sitz haben, durften Interessierte aus dem Ausland nicht einreisen. Dies führte beim Zoll Nordost zu einigen aufgeregten Telefongesprächen mit den Besitzern der jeweiligen Immobilien.

Insgesamt gibt es jedoch kaum zolltechnische Probleme im Verkehr mit Büsingen. Gewöhnlich gilt: Alle Fälle werden nach Artikel 5 des Staatsvertrages behandelt, der die wichtigsten Zollfragen abdeckt. Ansonsten muss hie und da eine gute Lösung gefunden werden.  

Impressionen

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