Aufhebung Industriezölle

Die Aufhebung der Industriezölle (BBl 2021 2330) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden, nachdem die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes am 1. Oktober 2021 durch das Parlament verabschiedet worden war.

Mit dem 1. Januar 2024 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Massnahme so gewählt, dass die Umstellungsaufwände für Wirtschaftsakteure und bei der Verwaltung so tief wie möglich gehalten werden können. Allen Akteuren steht damit genügend Vorlaufzeit für die erforderlichen technischen und organisatorischen Anpassungen zur Verfügung.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist bezüglich der Aufhebung der Industriezölle federführend. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist für die Umsetzung verantwortlich. Nachfolgend finden Sie einen thematischen Überblick über die betroffenen Bereiche:

Zolltarif Tares

Die Aufhebung der Industriezölle umfasst Waren der Kapitel 25-97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen und die entsprechenden Datenlieferungen der Änderungen auf den 1.1.2024.

Ursprung

Die Aufhebung der Industriezölle für Waren gemäss Kapitel 25-97 des Zolltarifs führt ab 1. Januar 2024 zu nachfolgender Regelung:

  1. Kein Ursprungsnachweis als Vorbeleg nötig: Für Waren, bei denen bereits bei der Einfuhr feststeht, dass sie in der Schweiz verbleiben.

  2. Ursprungsnachweise als Vorbeleg nötig: Für Waren, die in Freihandelspartnerländer ausgeführt werden sollen und für die bei der Ausfuhr entsprechende Ursprungsnachweise ausgestellt werden. 

Weiterführende Information Industriezollabbau

Information Aufbewahrung von Einfuhr-Ursprungsnachweisen ab 1.1.2024

FAQs und Informationen des SECO

Auf der Webseite des SECO finden Sie weitere Informationen zum Thema Aufhebung Industriezölle sowie in der Botschaft zur Änderung des Zolltarifgesetzes (BBl 2019 8479).

Auskunftsstellen

 

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/themen/aufhebung_industriezoelle.html