Eidgenössische Zollverwaltung EZV

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Heimtiere, Hunde, Katzen

Die Bestimmungen gehen aus den Informationen des Bundesamt für Veterinärwesen hervor (unter "Weitere Informationen").

Abgaben

Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 7,6% des Warenwertes zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.

Transporte

Diese müssen - im Auto, im Flugzeug oder per Bahn - tiergerecht erfolgen. Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes bzw. der IATA sind unbedingt einzuhalten.

Zuletzt aktualisiert am: 04.05.2009

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07.06.2007 | 1420 kb | pdf

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Kontakte

Eidgenössische Zollverwaltung Bundesamtes für Veterinärwesen 3003 Bern
Fax +41 (0)31 323 30 33


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Kontakt | Rechtliches
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