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Verkaufpreis
Der Verkaufpreis beträgt 40 Schweizerfranken. Wird die Vignette bei einer Zollstelle gekauft, kann sie auch in Fremdwährung (EUR, GBP, USD; nur Noten) bezahlt werden, das Rückgeld wird jedoch in Schweizerfranken ausbezahlt.
Für die im Ausland verkauften Vignetten setzt die Oberzolldirektion einen Verkaufpreis in der Fremdwährung fest.
Als Zahlungsnachweis dient die Vignette.
Verkaufsstellen
Schweiz
In der Schweiz kann die Vignette bei Poststellen, Tankstellen, Garagen und Geschäftstellen des TCS sowie bei den kantonalen Strassenverkehrsämter gekauft werden. An der Grenze ist sie bei allen besetzten Zollstellen erhältlich.
Anbringen der Vignette
Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:
Beim Anbringen der Vignette ist zu beachten, dass sie direkt auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden muss; nicht angeklebte Vignetten sind ungültig. Lediglich mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln angebrachte Vignetten werden nicht toleriert und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.
In allen anderen Fällen hat sich der Gesuchsteller schriftlich an die
Übertragen der Vignette
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.
Auch im Falle des Austausches der Windschutzscheibe darf die Vignette nicht von der zu ersetzenden Scheibe abgelöst und auf die neue übertragen werden (s. FAQ).
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