Eidgenössische Zollverwaltung EZV

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Verkaufspreis, Verkaufsstellen, Anbringen, Übertragbarkeit

Verkaufpreis und Verkaufsstellen
Anbringen der Vignette
Übertragen der Vignette

Verkaufpreis

Der Verkaufpreis beträgt 40 Schweizerfranken. Wird die Vignette bei einer Zollstelle gekauft, kann sie auch in Fremdwährung (EUR, GBP, USD; nur Noten) bezahlt werden, das Rückgeld wird jedoch in Schweizerfranken ausbezahlt.
Für die im Ausland verkauften Vignetten setzt die Oberzolldirektion einen Verkaufpreis in der Fremdwährung fest.
Als Zahlungsnachweis dient die Vignette.

Verkaufsstellen

Schweiz
In der Schweiz kann die Vignette bei Poststellen, Tankstellen, Garagen und Geschäftstellen des TCS sowie bei den kantonalen Strassenverkehrsämter gekauft werden. An der Grenze ist sie bei allen besetzten Zollstellen erhältlich.

Ausland
Im Ausland ist die Vignette bei den meisten Automobilclubs, in Grenznähe zur Schweiz auch bei Autobahntankstellen sowie Kiosken oder Trafiken (Österreich) erhältlich.

Im Ausland kann die Vignette auch über Internet beim Switzerland Travel Center und in Deutschland bei der Deutschen Post und dem ADAC bestellt und nach Hause geliefert werden.
Link zu den Verkaufsstellen

Anbringen der Vignette

Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt direkt aufzukleben:

  • bei Motorwagen auf der Innenseite der Frontscheibe;
  • bei Fahrzeugen ohne Frontscheibe, Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren, leicht zugänglichen Teil.

Beim Anbringen der Vignette ist zu beachten, dass sie direkt auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden muss; nicht angeklebte Vignetten sind ungültig. Lediglich mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln angebrachte Vignetten werden nicht toleriert und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.

Bei unsachgemässer Behandlung, Zerstörung oder Verlust besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.

Zollstellen nehmen die Vignetten zurück und ersetzen sie kostenlos, sofern
  • sie beim Verkauf oder beim Aufkleben beschädigt und vollständig zurückgegeben werden;
  • es sich zweifelsfrei um einen Fehldruck handelt;
  • bei ausländischen Fahrzeugen die Scheibe wegen Beschädigung ersetzt werden musste und die Kosten für den Ersatz der Vignette nicht durch eine Versicherungsgesellschaft ersetzt werden. Die beschädigte Vignette sowie die Rechnung für die ersetzte Scheibe müssen vorgelegt werden. Bei Fahrzeugen, die in der Schweiz immatrikuliert sind, wird der Ersatz durch die Versicherung organisiert.

In allen anderen Fällen hat sich der Gesuchsteller schriftlich an die


Eidgenössische Oberzolldirektion
Sektion Fz & SVA
Monbijoustrasse 40
3003 Bern

zu wenden.

Übertragen der Vignette

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.

Auch im Falle des Austausches der Windschutzscheibe darf die Vignette nicht von der zu ersetzenden Scheibe abgelöst und auf die neue übertragen werden (s. FAQ).




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