Beginn Inhaltsbereich
Information Private
Private
Bei Privaten im Sinne der Bestimmungen handelt es sich um Personen, die Privatwaren über die Schweizer Zollgrenze führen (Reiseverkehr - Reisen und Einkaufen, Freimengen) oder führen lassen (Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen).
Für Übersiedlungsgut und Studium; Feriendomizil; Heirat oder Erbschaft gelten besondere Vorschriften.
Privatwaren
Privatwaren sind Waren einschliesslich Tiere und Pflanzen, die nicht für den Handel bestimmt sind. Es wird damit kein geschäftlicher Zweck verfolgt (kein Wiederverkauf). Privatwaren werden meistens im eigenen Haushalt verwendet oder verschenkt.
Achtung, nicht als Privatwaren gelten:
- Lieferungen im Auftrag einer Person gegen Entgelt (z. B. von Möbeln);
- Transporte von Landwirten und Restaurantbesitzern mit Waren für den eigenen Betrieb;
- Alle Dienstleistungen, die als werkvertragliche Lieferungen bei einer Person erbracht werden (z. B. Lieferung inkl. Einbau einer Küche in einem Haus).
Informationen dazu finden Sie unter Information Firmen.
Reiseverkehr
Im Reiseverkehr führen Private ihre Privatwaren für eine Reise oder einen Ausflug mit sich über die Zollgrenze.
Privatwaren müssen bei einem besetzten Grenzübergang mündlich angemeldet werden. Ist der Grenzübergang nicht besetzt, muss eine schriftliche Selbstanmeldung vorgenommen werden.
Im Reiseverkehr bestehen Freimengen sowie eine Wertfreigrenze.
Übersteigen die mitgeführten Privatwaren die Freimengen bzw. die Wertfreigrenze, müssen sie nach dem Zolltarif für den Reiseverkehr veranlagt (verzollt) werden.
Post- und Kurierverkehr - Interneteinkauf
Privatwaren, welche durch die Post, eine Kurierfirma oder auf einem anderen Weg in die Schweiz geliefert werden, werden wie Handelswaren behandelt (Information Firmen). Es bestehen keine Freimengen und die Wertfreigrenze ist nicht anwendbar.
Die Informationen finden Sie unter: Interneteinkauf, Post- und Kuriersendungen
Über die weiteren Links finden Sie Informationen zu:
Haben Sie alle nötigen Informationen gefunden, dann folgen Sie:
Ende Inhaltsbereich