Eidgenössische Zollverwaltung EZV

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Alkoholische Getränke

Abgabenfrei

Personen ab 17 Jahren dürfen einmal pro Tag einführen:


bis 15 % Vol.                                    2 Liter

und

über 15 % Vol.                                  1 Liter

Zollabgaben für Naturwein

a) Im Reiseverkehr mitgenommen/eingeführt

bis 20 Liter
Fr. je Liter
für Mehrmengen
Fr. je Liter
roter und weisser Naturwein
-.60
3.-


b) Per Bahn/Strasse/Flugzeug zugesandt

bis 20 kg brutto
Fr. je kg brutto
über 20 kg brutto3)
Fr. je Liter
Rotwein
in Flaschen
-.50
2.45
in Fiaschi1)
-.34
2.42
in Fässern2)
-.34
1.08
Weisswein
in Flaschen
-.50
3.-
in Fässern2)
-.34
3.27

1) mit mehr als 1, max. 2 Liter
2) Behältnisse mit mehr als 2 Liter
3) Sendungen über 20 kg brutto sind gesamthaft nach diesen Ansätzen zu veranlagen.

Zollabgaben für andere alkoholische Getränke

Schaumwein
Fr. 1.30 je Liter
Süsswein bis 22 % Vol.
Fr. 3.50 je Liter
Bier und andere vergorene Getränke
Fr. -.25 je Liter


Branntwein, Likör und andere Spirituosen
bis 20 % Vol.
Fr. 6.- je Liter
über 20 - 40 % Vol.
Fr. 12.- je Liter
über 40 - 60 % Vol.
Fr. 18.- je Liter
über 60 % Vol.
Fr. 23.- je Liter

Mehrwertsteuer

7,6 % des Warenwerts.

Das Vorweisen einer Quittung oder eines anderen Wertnachweises erleichtert die Zollveranlagung.

Zuletzt aktualisiert am: 14.07.2009

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http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/essen_trinken/00357/index.html?lang=de