Eidgenössische Zollverwaltung EZV

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen modernen Browser wie z.B. Mozilla 1,4 oder Internet Explorer 6.

Beginn Sprachwahl




Ende Sprachwahl

Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST), die bei der Einfuhr von Gegenständen erhoben wird, heisst Einfuhrsteuer. Sie wird grundsätzlich bei jeder Einfuhr von Gegenständen erhoben, also auch bei kostenlosen Sendungen.

Der Normalsteuersatz beträgt 8 % - gleich wie bei Käufen im Inland. Gewisse Gegenstände des täglichen Bedarfs (z.B. Esswaren) unterliegen dem reduzierten Satz von 2,5 %.

Ziel der Mehrwertsteuer ist die Besteuerung des inländischen Konsums. Deshalb gilt das Bestimmungslandprinzip. Dabei werden die Gegenstände wegen der Ausfuhr aus dem Herkunftsland von der dortigen Steuer befreit. Dafür unterliegen sie im Gegenzug wegen der Einfuhr der Steuer des Bestimmungslands.

Für nähere Informationen zur Einfuhrsteuer verweisen wir auf unsere separaten Publikationen:

52.01 Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer)
Letzte Änderung: 21.12.2010 | Grösse: 140 kb | pdf

52.02 Werkvertragliche Lieferungen und Ablieferung von Gegenständen nach Bearbeitung im Inland
Letzte Änderung: 21.12.2010 | Grösse: 137 kb | pdf

52.03 Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre an einer Veranstaltung oder an einer Messe
Letzte Änderung: 14.12.2009 | Grösse: 71 kb | pdf

52.04 Einfuhr eines im Ausland ersteigerten oder zum Verkauf an einer Auktion im Inland bestimmten Gegenstands
Letzte Änderung: 23.03.2010 | Grösse: 150 kb | pdf

52.10 Einfuhrsteuer auf dem Entgelt für den Gebrauch von Gegenständen im Inland, nach dem Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung veranlagt
Letzte Änderung: 14.12.2009 | Grösse: 27 kb | pdf

52.13 Mitteilung an ausländische Leistungserbringer
Letzte Änderung: 14.12.2009 | Grösse: 31 kb | pdf

52.15 Mehrwertsteuersätze
Letzte Änderung: 13.07.2010 | Grösse: 25 kb | pdf

18.85 Zoll- und Steuerbehandlung von inländischen Rückwaren
Letzte Änderung: 05.09.2011 | Grösse: 133 kb | pdf

18.86 Rückerstattung der Einfuhrabgaben wegen Wiederausfuhr
Letzte Änderung: 24.02.2010 | Grösse: 43 kb | pdf

52.21 Software
Letzte Änderung: 15.12.2009 | Grösse: 85 kb | pdf

52.22 Einfuhr von Kunstwerken
Letzte Änderung: 21.12.2010 | Grösse: 101 kb | pdf

52.23 Heimtiere
Letzte Änderung: 03.08.2011 | Grösse: 59 kb | pdf

52.24 Umschliessungen und Gebinde (mit und ohne Pfandgeld)
Letzte Änderung: 02.03.2010 | Grösse: 86 kb | pdf

52.25 Ort der Lieferung und Importeur bei Einfuhren
Letzte Änderung: 08.06.2010 | Grösse: 224 kb | pdf

Ende Inhaltsbereich


erweiterte Suche

Devisenkurse (Verkauf)

Rechtliche Grundlagen

Publikationen

Formulare


21.03.2011 | 21 kb | pdf

Weitere Informationen

Kontakte

Oberzolldirektion
Sektion Mehrwertsteuer
Monbijoustrasse 40
3003 Bern

T +41 (0)31 322 67 73
F +41 (0)31 322 43 81


Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
Kontakt | Rechtliches
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/steuern_abgaben/00384/index.html?lang=de