Eidgenössische Zollverwaltung EZV

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Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der
Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.
Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
  • dem Gütertransport dienen und
  • im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.

Abgabesätze

Information zu den Tarifen ab 01.07.2012 Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.
Aktuell angewendete Tarife:

Abgabekategorie

Eurokategorie

Tarif

I
Euro 2, 1, 0 und vorher
3.07 Rp. / tkm
II
Euro 3
2.66 Rp. / tkm
III
Euro 4, 5, 6 und später
2.26 Rp. / tkm

Reduzierter Tarif bei Fahrzeugen mit einem Partikelfiltersystem, welches den Partikelgrenzwert Euro 4 (0.02 g/kWh) einhält:

I
Euro 2
2.76 Rp. / tkm
II
Euro 3
2.39 Rp. / tkm

Voraussetzungen für inländische Fahrzeuge:
Das zuständige Strassenverkehrsamt bestätigt den ordnungsgemässen Einbau des Parti-kelfiltersystems im Fahrzeugausweis. In der Rubrik Bemerkungen erfolgt der Eintrag mittels Ziffer 924. Die reduzierte Abgabe wird ab Datum der Änderung des Fahrzeugausweises gewährt.

Voraussetzungen für ausländische Fahrzeuge:
Der Antrag mit Nachweis (Fahrzeugschein oder amtlich beglaubigtes Dokument), dass das Fahrzeug nachträglich mit dem Partikelfiltersystem ausgerüstet wurde, ist bei einer schweizerischen Grenzzollstelle einzureichen. Die reduzierte Abgabe wird ab Datum der Mutation der Stammdaten gewährt.

Detaillierte Angaben zum Vorgehen Dieses Symbol soll Sie darauf hinweisen, dass der Link auf eine externe Seite geleitet wird und Sie sich somit ausserhalb unseres Dienstes befinden und wir keinerlei Gewährleistung für folgende Inhalte geben können.

Berechnungsbeispiel:

Massgebendes Gewicht 18 t
Tarif nach Emission (Euro 5) 2.26 Rp./tkm
Gefahrenen Kilometer 100 km
Total CHF 40.70

Rechnung: 18 x 2.26 x 100 = 4068 Rp. = CHF 40.70

Sattelmotorfahrzeuge / Sattelschlepper

Für Sattelmotorfahrzeuge, die als Einheit immatrikuliert sind, wird die Abgabe nach dem Gesamtgewicht der Einheit berechnet. Sind Sattelschlepper und Sattelanhänger getrennt immatrikuliert, so ist das Leergewicht des Sattelschleppers und das Gesamtgewicht des Sattelanhängers massgebend.

Ausnahmen

Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:
  • Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
  • Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr, des Zivilschutzes sowie Ambulanzen
  • Fahrzeuge, mit denen konzessionierte Personentransporte durchgeführt werden
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge (grüne Kontrollschilder)
  • Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
  • Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern (ausgenommen Exportfahrzeuge mit ausländischen Händlerschildern)
  • Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
  • Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
  • Motorwagen mit elektrischem Antrieb
  • Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
  • Raupenfahrzeuge
  • Transportachsen
  • Auf vorgängiges Gesuch an die Oberzolldirektion hin:
    Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten

Sonderregelungen

Für folgende Fahrzeuge und Transporte gibt es Sonderregelungen:
  • Fahrten im unbegleiteten kombinierten Verkehr
  • Transporte von Rohholz
  • Transporte von offener Milch
  • Transporte von landwirtschaftlichen Nutztieren

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Rechtliche Grundlagen


13.02.2012 | 137 kb | pdf

Publikationen


09.11.2010 | 236 kb | pdf

Weitere Informationen

Formulare


02.02.2011 | 38 kb | pdf

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http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/steuern_abgaben/00379/index.html?lang=de