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Abgabekategorie | Eurokategorie | Tarif |
| I | Euro 2, 1, 0 und vorher | 3.07 Rp. / tkm |
| II | Euro 3 | 2.66 Rp. / tkm |
| III | Euro 4, 5, 6 und später | 2.26 Rp. / tkm |
Reduzierter Tarif bei Fahrzeugen mit einem Partikelfiltersystem, welches den Partikelgrenzwert Euro 4 (0.02 g/kWh) einhält:
Voraussetzungen für inländische Fahrzeuge:
Das zuständige Strassenverkehrsamt bestätigt den ordnungsgemässen Einbau des Parti-kelfiltersystems im Fahrzeugausweis. In der Rubrik Bemerkungen erfolgt der Eintrag mittels Ziffer 924. Die reduzierte Abgabe wird ab Datum der Änderung des Fahrzeugausweises gewährt.
Voraussetzungen für ausländische Fahrzeuge:
Der Antrag mit Nachweis (Fahrzeugschein oder amtlich beglaubigtes Dokument), dass das Fahrzeug nachträglich mit dem Partikelfiltersystem ausgerüstet wurde, ist bei einer schweizerischen Grenzzollstelle einzureichen. Die reduzierte Abgabe wird ab Datum der Mutation der Stammdaten gewährt.
Berechnungsbeispiel:
| Massgebendes Gewicht | 18 t |
| Tarif nach Emission (Euro 5) | 2.26 Rp./tkm |
| Gefahrenen Kilometer | 100 km |
| Total | CHF 40.70 |
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