Rückerstattung schweizerische MWST

Steuerfrei einkaufen in der Schweiz - Tax free

Wie und unter welchen Bedingungen Sie in der Schweiz steuerfrei einkaufen können, erklärt Ihnen der Verkäufer oder die Verkäuferin. Der Mindesteinkaufwert je Verkaufsgeschäft beträgt Fr. 300.- inkl. MWST. Für kleinere Einkäufe gibt es keine Steuerbefreiung.

Für die Bestätigung der Ausfuhr auf dem Ausfuhrdokument müssen Sie die Abfertigungszeiten der Grenzübergänge einhalten. Ausserhalb der Abfertigungszeiten oder bei unbesetzten Grenzübergängen können keine Ausfuhren bestätigt werden. Nachträglich vorgelegte oder in Anmeldeboxen deponierte Ausfuhrdokumente werden ungestempelt an den Verkäufer zurückgeschickt. Öffnungszeiten und Adressen

Rückerstattung wegen Wiederausfuhr

Allein aus dem Umstand, dass Sie eine eingeführte Ware wieder ins Ausland ausführen, entsteht noch kein Anspruch auf Erstattung der Einfuhrabgaben. Damit die Einfuhrabgaben erstattet werden können, müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.

Folgende Sachverhalte sind zu unterscheiden:

Die Wiederausfuhr erfolgt wegen einem Rücktritt vom Kaufvertrag im Einvernehmen mit dem ausländischen Lieferanten. Das heisst, Sie schicken oder bringen die Ware zurück, weil Ihnen die Ware nicht gefällt, nicht passt, nicht der gewünschten Qualität entspricht oder der Lieferant nicht das geliefert hat, was Sie bestellt haben.

Persönliche Ein- und Wiederausfuhr

Für derartige Waren, die Sie persönlich zum privaten Gebrauch eingeführt haben und innert 6 Monaten persönlich wieder ausführen, kann ein Gesuch um Rückerstattung mündlich oder schriftlich bei einer Dienststelle (Öffnungszeiten und Adressen) gestellt werden. 

Die Dienststelle benötigt zur Behandlung des Gesuches

  • die Veranlagungsverfügung im Original (z. B. Kassenquittung des Zolls) und
  • eine Rücknahmebestätigung des ausländischen Verkaufsgeschäftes in Form einer Quittung oder einer Rechnung aus der hervorgeht, dass der bezahlte Betrag zurückerstattet oder verrechnet wurde.

Ein- und Wiederausfuhr durch eine Kurier- oder Transportfirma

Zum Vorgehen für Waren, die nach 6 Monaten wieder ausgeführt werden, nicht von Ihnen persönlich eingeführt wurden (Versandhandel) oder nicht von Ihnen persönlich wieder ausgeführt werden (z. B. Rücksendung per Post), gibt unserer Publikation 18.86 (Rückerstattung der Einfuhrabgaben wegen Wiederausfuhr) ausführlich Auskunft. 

Die Ware geht zur Reparatur zurück ins Ausland

Bei der Ausfuhr der Ware werden keine Abgaben erstattet. Hingegen müssen Sie bei der Wiedereinfuhr nur die Reparaturkosten versteuern, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware vorgängig zur Reparatur ausgeführt worden ist.

Wird anstelle des reparierten Gegenstands wegen Garantieansprüchen oder aus Kulanz ein kostenloser Ersatzgegenstand eingeführt, so wird die Einfuhrsteuer im Zeitpunkt der Einfuhr erhoben, aber es besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Für die Rückerstattung der Einfuhrsteuer wegen der Einfuhr eines kostenlosen Ersatzgegenstandes wenden Sie sich schriftlich an die Dienststelle bei welcher die Veranlagung erfolgte (Öffnungszeiten und Adressen). Dem Gesuch um Rückerstattung sind sämtliche Belege beizufügen (Veranlagungsverfügung MWST für den ursprünglichen Gegenstand und für den Ersatzgegenstand, Ausfuhrdokument für die Rücksendung des ursprünglichen Gegenstands, Kopie der Lieferantenrechnung, Kopie der mit dem Lieferanten gewechselten Korrespondenz etc.).

Erfolgt die Einfuhr eines kostenlosen Ersatzgegenstandes, weil Sie die ursprüngliche Lieferung wegen Nichtgefallens oder Falschlieferung zurücksandten, so ist die Erstattung der Einfuhrabgaben bei der Wiederausfuhr der ursprünglichen Lieferung zu beantragen (siehe Rücksendungen wegen Rücktritt vom Kaufvertrag hiervor).

Rücksendung ins Inland

Gegenstände, die aus dem Inland ausgeführt wurden und die danach vom Ausland zurück an den inländischen Absender gelangen, bezeichnen wir als inländische Rückwaren. Die Publikation 18.85 gibt Auskunft über die Zoll- und Steuerbehandlung von inländischen Rückwaren.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/ausfuhr-aus-der-schweiz/rueckerstattung-schweizerische-mwst.html