Eidgenössische Zollverwaltung EZV

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Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Entwurf: Fragebogen zur Selbstbewertung
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Allgemeines Präferenzsystem (APS)

Aufbewahrung von Ursprungszeugnissen Form A und Rechnungserklärungen
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Empfehlung des Zollrates (Notifikation)

Das Harmonisierte System (Zollnomenklatur) wurde zum fünften Mal überarbeitet. Die Schweiz hat auf internationaler Ebene an den vorliegenden Anpassungen mitgewirkt. Die geänderte Nomenklatur tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
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Abkommen über Freihandel und Wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) Schweiz-Japan

Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über Freihandel und Wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) Schweiz-Japan auf den 1. September 2009. Ergänzung des Zirkulars mit Beispiel eines japanischen Ursprungszeugnisses.
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Freihandelsabkommen mit Kanada

Inkrafttreten des multilateralen Freihandelsabkommens EFTA-Kanada und des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz-Kanada auf den 1. Juli 2009
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EDV-Obligatorium im Ausfuhrverfahren

Ausfuhrverfahren; EDV-Obligatorium für zugelassen Firmen: Übergangsfrist bis 31. März 2010
Neues Zollrecht 2007 >> Weitere Informationen

Tiere und Tierprodukte

Verzeichnis der Zollstellen, die für die Veranlagung von Tieren und Tierprodukten zuständig sind
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Verschiebung der Ablösung der vereinfachten Ausfuhrregelung (VAR) auf den 31. März 2010

Grundsätzlich hätte die VAR bereits am 30. April 2009 abgelöst werden sollen (Ende der
Übergangsbestimmungen zum neuen Zollgesetz). Die Frist wurde von der EZV auf den 01.
Juli 2009 verlängert, um diese mit einer allfälligen Einführung der Vorausanmeldung von
Sicherheitsdaten (security amendments der EU) gleich zu schalten. Bereits hier kam die EZV der Wirtschaft in diesem Sinne entgegen, dass zwei Massnahmen gleichzeitig eingeführt worden wären.
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Zusatzstoffe bei Mehl der Nrn. 1101 und 1102

Technologische Fortschritte im Müllereiwesen sowie der Trend in der Backwaren- und Konditoreiindustrie hin zu Fertigmehlen machen ein Präzisierung der tolerierten Zusatzstoffe bei Mehl der Tarifnummern 1101 und 1102 notwendig.
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Verhandlungen mit der EU über die Änderung des Güterverkehrsabkommens (so genannte 24h-Regel)

Umsetzung des mit der Europäischen Kommission verhandelten Güterverkehrsabkommens "Security Amendment"
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Letzte Änderungen
03.11.2009
Schmelzen und Prüfen von Edelmetallen
Das Edelmetallkontrollgesetz unterstellt das Schmelzen und Prüfen von Edelmetallen (Schmelzprodukte) der Bewilligungspflicht.



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