Die beweglichen Teilbeträge werden auf den 1.02.2010 angepasst.
EDV-Obligatorium im Ein- und Ausfuhrverfahren für zugelassene Firmen
Präzisierung (ersetzt Mitteilung vom 20. Mai 2009)
Für die Überführung von Rindfleisch hoher Qualität („High Quality Beef“, Abk. HQB) in den zollrechtlich freien Verkehr gelten besondere Vorschriften. Diese sind bisher im Rahmen der grenztierärztlichen Kontrollen angewendet worden. Gestützt auf eine Än-derung von Artikel 25a der Schlachtviehverordnung (SV; SR 916.341) sind dafür ab 1. Januar 2010 neu die Zollstellen zuständig .
Neuerungen im Verfahren der vorübergehenden Verwendung ab dem 1. Januar 2010
Mehrwertsteuergesetz (MWSTG)
Das neue Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) vom 12. Juni 2009
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Entwurf: Fragebogen zur Selbstbewertung
Allgemeines Präferenzsystem (APS)
Aufbewahrung von Ursprungszeugnissen Form A und Rechnungserklärungen
Empfehlung des Zollrates (Notifikation)
Das Harmonisierte System (Zollnomenklatur) wurde zum fünften Mal überarbeitet. Die Schweiz hat auf internationaler Ebene an den vorliegenden Anpassungen mitgewirkt. Die geänderte Nomenklatur tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Abkommen über Freihandel und Wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) Schweiz-Japan
Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über Freihandel und Wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) Schweiz-Japan auf den 1. September 2009. Ergänzung des Zirkulars mit Beispiel eines japanischen Ursprungszeugnisses.
Freihandelsabkommen mit Kanada
Inkrafttreten des multilateralen Freihandelsabkommens EFTA-Kanada und des bilateralen Landwirtschaftsabkommens Schweiz-Kanada auf den 1. Juli 2009
EDV-Obligatorium im Ausfuhrverfahren
Ausfuhrverfahren; EDV-Obligatorium für zugelassen Firmen: Übergangsfrist bis 31. März 2010
Verzeichnis der Zollstellen, die für die Veranlagung von Tieren und Tierprodukten zuständig sind
Verschiebung der Ablösung der vereinfachten Ausfuhrregelung (VAR) auf den 31. März 2010
Grundsätzlich hätte die VAR bereits am 30. April 2009 abgelöst werden sollen (Ende der
Übergangsbestimmungen zum neuen Zollgesetz). Die Frist wurde von der EZV auf den 01.
Juli 2009 verlängert, um diese mit einer allfälligen Einführung der Vorausanmeldung von
Sicherheitsdaten (security amendments der EU) gleich zu schalten. Bereits hier kam die EZV der Wirtschaft in diesem Sinne entgegen, dass zwei Massnahmen gleichzeitig eingeführt worden wären.
Zusatzstoffe bei Mehl der Nrn. 1101 und 1102
Technologische Fortschritte im Müllereiwesen sowie der Trend in der Backwaren- und Konditoreiindustrie hin zu Fertigmehlen machen ein Präzisierung der tolerierten Zusatzstoffe bei Mehl der Tarifnummern 1101 und 1102 notwendig.
Verhandlungen mit der EU über die Änderung des Güterverkehrsabkommens (so genannte 24h-Regel)
Umsetzung des mit der Europäischen Kommission verhandelten Güterverkehrsabkommens "Security Amendment"